
Betriebsfeiern: Wichtige Tipps von Ihren Steuerprofis!
Wenn sich das Jahr langsam dem Ende zuneigt, landet mit schöner Regelmäßigkeit eine E-Mail im Postfach der Mitarbeiter: die Einladung zur betrieblichen Weihnachtsfeier. Das Finanzamt steht zwar nicht auf der Gästeliste, lässt sich die Party trotzdem nicht entgehen. Sobald im Betrieb gefeiert wird, kassiert der Staat mit. Wie teuer die Feierei mit Chef, Kollegen und Vorstand werden kann, erklären Ihnen die SKG-Experten.