Zufriedenheit auf beiden Seiten: Wir können helfen!

Mehr Gehalt im Monat, ein paar Prozent mehr Lohn auf dem Zettel – wer wünscht sich das nicht? Ein guter Arbeitgeber hat Interesse an zufriedenen Mitarbeitern. In vielen Fällen führt eine Gehaltserhöhung aber zu Frust – und zwar auf beiden Seiten:

  • Der Arbeitgeber zahlt deutlich höhere Lohnkosten und muss die finanzielle Belastung für das Unternehmen kompensieren!
  • Dem Arbeitnehmer bleibt nicht viel von seiner Gehaltserhöhung, wenn der Staat seinen Anteil kassiert hat – bis zu 50%!

„Was tun?”, sprach Zeus

Und wir haben die Antwort für den Gottvater der griechischen Mythologie – Lohnkostenoptimierung! Die Lohnkostenoptimierung hat zwei wesentliche Ziele:

  • Weniger Lohnkosten für den Arbeitgeber!
  • Mehr Netto-Einkommen für den Arbeitnehmer!

Wenn Sie sich weiter informieren möchten, finden Sie Antworten auf Ihre Fragen in den folgenden Kapiteln:

Lohnkostenoptimierung – so geht das!

Einfach erklärt: Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehaltes! Klingt paradox, ist es aber nicht. Statt des Gehaltes erhält der Arbeitnehmer Sachleistungen oder Zuschüsse, die es in Form unterschiedlicher Bausteine gibt.

Durch die „Gehalts-Umwandlung“ steigt das Netto-Einkommen, weil diese Lohnbausteine in Teilen – oder komplett – steuerfrei sind und keine Sozialabgaben anfallen. Und hier ist sie dann – die berühmte „WIN-WIN-SITUATION!“

Unser Beispiel: Die Zahnarzthelferin

Eine Zahnarzthelferin, Steuerklasse 1 und ein Kind, erhält ein Bruttogehalt von 1.600 €. Netto bleiben ihr davon regulär 1.184,50 €. Bei einer Lohnerhöhung von 70,00 Euro brutto würden ihr 1.224,49 € bleiben. Das heißt 39,99 € mehr.
Bei einer Lohnerhöhung durch Einsatz von Lohnkostenoptimierungsbausteinen in Höhe von 70,00 € erhält die Zahnarzthelferin 70,00 € mehr netto, da die Bausteine abgabenfrei sind.

  • Der Arbeitnehmer hat mehr Geld zur Verfügung, obwohl er auf Teile des Brutto-Lohns verzichtet!
  • Der Arbeitgeber-Anteil auf mögliche Sozialabgaben entfällt (100 € mehr für den Arbeitnehmer kosten den Arbeitgeber gerne mal 120 €)

Die Bausteine zur Lohnkostenoptimierung haben für alle Beteiligten viele Vorteile. Für Unternehmen sind sie zusätzlich attraktiv, um …

  • … motivierte Mitarbeiter zu halten!
  • … Personal für das Unternehmen zu finden und zu binden!

Ein ideales Mittel also, um Fachkräfte für das eigene Unternehmen zu gewinnen, zu motivieren und natürlich auch zu binden. Insbesondere Geschäftsführer, Personalverantwortliche und Personalabteilungen wissen daher diese Art der Vergütung zu schätzen.

Weitere Bausteine zur Lohnkosten-Optimierung

Für jeden Typ die passende Lösung. Die Wahl der richtigen Bausteine zur Lohnoptimierung will gut überlegt sein. Hier gehen wir auf die individuelle Situation des Arbeitnehmers ein. Es stehen diverse Bausteine zur Verfügung – hier einige beliebte Beispiele für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Internetpauschale

Hier profitiert die ganze Familie: Ob jung oder alt – das Internet gehört einfach zum privaten und beruflichen Leben dazu! Laufende Kosten und die Einrichtung kann der Arbeitgeber mehr oder weniger formlos mit 50,00 € monatlich unterstützen. Hier reicht eine jährliche Erklärung des Arbeitnehmers über die monatlichen Internet-Kosten.

Für den Arbeitgeber:
25 % pauschale Lohnsteuer

Telefonieren für den Arbeitgeber

Es kann immer wieder vorkommen, dass berufliche Telefonate auf private Kosten geführt werden müssen. Hier kann der Arbeitgeber seine Angestellten unterstützen. Wie bei der Internetpauschale reicht eine Erklärung des Arbeitnehmers. Ohne Einzelnachweis können bis zu 20 % des Rechnungsbetrages, höchstens 20,00 € monatlich, steuerfrei ersetzt werden.

Für den Arbeitgeber:
Steuer- und SV-frei

Erholung für die ganze Familie

Ohne Erholung geht es nicht! Wir alle müssen irgendwann einmal abschalten und die Akkus wieder aufladen. Schön, dass sich der Arbeitgeber beteiligen kann – auch im eigenen Interesse. Die Verwendung muss der Arbeitnehmer per Rechnung oder Erklärung nachweisen. Der Arbeitnehmer kann für sich (156,00 €), für den Ehegatten (104,00 €) und für jedes Kind (52,00 €) mit Anspruch auf Kindergeld den Zuschuss erhalten. Die Auszahlung muss 3 Monate vor bzw. nach dem Urlaub erfolgen.

Für den Arbeitgeber:
25 % pauschale Lohnsteuer für den Arbeitgeber

Gutscheine für viele Gelegenheiten

Wer liebt sie nicht – Gutscheine für jeden Zweck? Auch hier kann sich der Arbeitgeber mit diversen Warengutscheinen und Sachbezügen finanziell beteiligen – steuerfrei bis 44,00 €! Besonders beliebt sind Tankgutscheine. Bitte beachten: Der Arbeitgeber muss den Vertrag mit dem Dritten – in diesem Fall der Tankstelle – abschließen. Und Vorsicht beim Tanken, denn sobald die 44,00 € überschritten sind, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig! Versandkosten an die Privatanschrift des Arbeitnehmers sind in die 44,00 € einzubeziehen.

Für den Arbeitgeber:
Steuer- und SV-frei (bis 44 €)

Bares für Fahrten zur Firma

Für die Fahrten zur Arbeit nutzen viele den eigenen PKW. Da kommt über das Jahr gesehen einiges an Kilometern zusammen. Der Arbeitgeber kann einen Ersatz der Fahrtkosten in Höhe von 0,30 €/km leisten. Der Betrag gilt für die einfache Strecke und bezieht sich auf die exakte Distanz zwischen Wohnung und Unternehmen – Umwege sind nicht erstattungsfähig! Im Schnitt wird hier von 15 Arbeitstagen ausgegangen. Die Erstattung ist auch bei Geringverdienern möglich!

Für den Arbeitgeber:
15 % pauschale Lohnsteuer für den Arbeitgeber

Kohle für die Kindergarten-Kids

Ein tolle Nachricht für junge Familien oder Alleinerziehende! Der Arbeitgeber darf die Kosten für Kindergärten, Kitas oder ähnliches steuerfrei übernehmen oder bezuschussen! Das gilt natürlich nur für nichtschulpflichtige Kinder und ist auch bei einer geringfügigen Beschäftigung möglich. Das Besondere hier: Der Zuschuss wird zusätzlich gezahlt und nicht vom Brutto-Gehalt abgezogen!

Für den Arbeitgeber:
Steuer- und SV-frei

Weitere Bausteine zur Lohnkosten-Optimierung

  • Werkzeuggeld: Benutzt der Arbeitnehmer bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit eigene Werkzeuge, so besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit zur Zahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Entschädigung.
  • Anschaffung und Reinigung typischen Berufskleidung: Das unentgeltliche oder verbilligte Überlassen (nicht die Ausleihe) typischer Berufskleidung durch den Arbeitgeber ist steuerfrei.
  • Mankogeld – Fehlgeldentschädigung: Eine zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer, die überwiegend im Kassendienst beschäftigt sind, um das Haftungsrisiko der Mitarbeiter auszugleichen.
  • Personalcomputer, Telefon, Mobiltelefon: Die Steuerfreiheit gilt für die private Nutzung des Geräts und des Internetanschlusses im Betrieb und für die (leihweise) häuslichen Privatnutzung, solange das Gerät im Eigentum des Arbeitgebers bleibt.
  • Fahrzeugwerbung: Die Zahlungen des Arbeitgebers sind Gegenleistung für den Werbeaufdruck auf dem privaten Fahrzeug des Arbeitnehmers, wie z. B. ein beschrifteter Kennzeichenverstärker mit dem Firmenlogo.
  • Elektro-Mobilität: Für Hybridfahrzeuge und E-Autos wurde der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung auf 0,5% des Bruttolistenpreises reduziert. Voraussetzungen: Das Fahrzeug wird im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 gekauft, die Kohlendioxidemission liegt je gefahrenen Kilometer höchstens bei 50g oder die Reichweite beträgt – unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine – mindestens 40 Kilometer.
  • Stellplatzmiete mit gesondertem Mietvertrag: Das Abstellen privater KFZ während der Arbeitszeit auf arbeitgebereigenen oder vom Unternehmen angemieteten Parkflächen unterliegt nicht dem Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabzug.
  • Mahlzeiten: Mittagessen – und der Chef bezahlt’s! Für bis zu 6,67 Euro täglich können Sie in Ihrer Mittagspause essen gehen. Einfach den Beleg mit der Lunchit-App fotografieren und am Ende des Monats bis zu 96 Euro Gutschrift erhalten. Gilt auch für Einkäufe im Supermarkt, auf dem Wochenmarkt oder Bäckereien, wenn der Einkauf “mittagstauglich” ist!
  • Gesundheitsförderung: Pro Arbeitnehmer und Jahr dürfen 500,00 € zur betrieblichen Gesundheitsförderung ersetzt werden, wenn die Maßnahmen bestimmte Kriterien erfüllen. Seit dem 01.01.2019 ist die jeweilige Maßnahme von der Krankenkasse zu zertifizieren.
  • Aufwendungen für Aus- und Fortbildung: Der Arbeitgeber kann die Kosten übernehmen, wenn die Ausbildung im überwiegenden betrieblichen Interesse erfolgt (prüfen, ob mit dem Arbeitnehmer eine Vereinbarung über eine Mindestweiterbeschäftigung getroffen wird).
  • Job-Tickets: Mit dem Jobticket steuerfrei zum Arbeitsplatz kommen! Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind seit dem 01.01.2019 von der Steuer befreit. Das gleiche gilt für die verbilligte oder unentgeltliche Nutzung des ÖPNV. Auch private Nutzung ist möglich.
  • Zuschläge für besonders Arbeitszeiten: Für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit können steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge gezahlt werden (die Arbeitszeit muss dokumentiert werden).
  • Mehraufwand für Verpflegung: Steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschüsse bei Ab-wesenheit (24,00 € / 24 Stunden) oder bei eintägigen Auswärtstätigkeiten (12,00 € ab 8 Stunden). Für den An- und Abreisetag werden 12 € berechnet. Berufliche Reisen dürfen weiterhin nur drei Monate am gleichen Einsatzort dauern. Erst nach 4 Wochen Unterbrechung dürfen für diesen Einsatzort wieder Verpflegungspauschalen gezahlt werden.

Für Einzelheiten und weitere Fragen steht Ihnen Frau Annett Krüger aus dem SKG-Team gerne zur Verfügung (03941 55895 – 41 oder a.krueger@skg-steuern.de).

Das übernimmt SKG für Sie!

Gemeinsam finden wir die optimalen Bausteine für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Gerade für die Unternehmen ist es wichtig, den zusätzlichen Aufwand so weit es geht zu reduzieren. Unser Berater-Team nimmt Ihnen als Arbeitgeber einen großen Teil der – notwendigen – Aufgaben ab und hält den zusätzlichen Verwaltungsaufwand so in überschaubaren Grenzen.

Wir stellen Ihnen die entsprechenden Formulare zur Verfügung und bereiten diese so weit wie möglich vor. Im Anschluss führen wir eine laufende Überwachung aller Prozesse durch und informieren Sie, wenn gehandelt werden muss. Der Arbeitgeber muss nur noch die Unterschriften der Arbeitnehmer und die jährlich benötigten Nachweise (z. B. Strom – und Telefonrechnungen, Kita-Kosten) einholen.

Für jeden Typ die passende Lösung

Die Wahl der richtigen Bausteine zur Lohnoptimierung will gut überlegt sein. Hier muss vor allem die individuelle – vor allem auch private – Situation des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Ob Tankgutscheine, Beteiligung an den Kosten für Telefon und Internet oder Zuschüsse zur Kinderbetreuung – die Geldwerten Extras können für jede Situation passend ausgewählt und kombiniert werden.

Das Team der SKG Steuerberatungsgesellschaft mbH berät und unterstützt Sie bei der Umstellung auf ein modernes Vergütungssystem. Gemeinsam entscheiden wir, welche Bausteine für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ideal sind.

Unsere Expertin – Frau Annett Krüger – steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite:

Telefon: 03941 55895 – 41
E-Mail: a.krueger@skg-steuern.de

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