Unternehmenskauf mit den Experten von SKG

Wenn Sie ein Unternehmen kaufen möchten, brauchen Sie vor allem eines: einen Plan. Und zwar unabhängig von der Branche! Bevor Sie eine große Summe in eine Firma investieren, sollten Sie die Risiken kennen und sie so gering wie möglich halten. Dafür ist eine gute Vorbereitung Pflicht!

Die SKG Steuerberatung in Halberstadt ist Ihr Partner, wenn es um den Kauf eines Unternehmens geht. Wir begleiten Sie während des gesamten Kaufprozesses und bereiten mit Ihnen alle notwendigen Schritte vor.

So helfen wir Ihnen beim Unternehmensankauf:

  • Ermittlung des Kaufpreises
  • Hilfe bei Finanzierungsfragen
  • Beratung zur Aufteilung des Kaufpreises
  • Wahl der Rechtsform des Unternehmens

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Haben Sie Fragen zum Unternehmenskauf oder möchten Sie Ihr Unternehmen verkaufen? Ihre Steuerberater von SKG sind für Sie da! Tel.: 03941 55895 – 10.

Diese Fragen beantworten wir Ihnen in folgenden Kapiteln:

Finanzierung: Mittel finden für den Unternehmenskauf

Um eine Firma kaufen zu können, benötigen Sie Kapital. Dafür gibt es verschiedene Quellen. Möglicherweise können Sie Ihren Unternehmenskauf auch mit Zuschüssen teilfinanzieren. Folgende Optionen für eine Finanzierung gibt es:

Eigenkapital

Beim Kauf eines Unternehmens sollten Sie etwa 15 bis 20 Prozent aus Ihrer eigenen Tasche zahlen können. Das Geld muss nicht von Ihnen kommen, sondern kann auch von Finanzierungspartnern zur Verfügung gestellt werden. Eine Möglichkeit sind Zuschüsse von Bund, Ländern und Kommunen.

Mezzanine-Kapital

Das Mezzanine-Kapital ist eine Mischform aus eigenem Kapital und fremden Mitteln. Banken bewerten es als Eigenkapital, daher hat es einen positiven Einfluss auf Ihre Kreditwürdigkeit. Sie können auch einen Teil des Kaufpreises in ein Verkäuferdarlehen umwandeln. Neben dem Verkäufer sind öffentliche Förderbanken und die KfW Kapitalgeber.

Fremdkapital

Reicht das eigene Kapital nicht aus, können Sie den Kauf mit einem Darlehen finanzieren. Hier unterscheiden wir in private Darlehen, Förderdarlehen und Bankdarlehen. Die klassischen Darlehensgeber sind Familie, Förderbanken und Geschäftsbanken.

Eine Finanzierung muss gut überlegt sein. Wir spielen mit Ihnen alle Eventualitäten durch und zeigen Ihnen verschiedene Optionen auf. Es gibt immer Möglichkeiten – wir finden sie!

Businessplan: Mit der richtigen Strategie zum Erfolg

Eine Geschäftsidee zu haben, reicht nicht. Wenn Sie ein Unternehmen kaufen möchten, müssen Sie Ziele definieren, Strategien festlegen und mögliche Geldgeber von Ihrem Vorhaben überzeugen. Das schaffen Sie mit einem gut ausgearbeiteten Businessplan.

Tipp von Ihrem Steuerberater:

Es ist wichtig, dass Sie Ihre finanziellen Verhältnisse im Businessplan nachvollziehbar darstellen. Geldgeber müssen davon überzeugt werden, dass Sie in der Lage sind, die Kredite zurückzuzahlen.

Folgende Elemente sollte ein Businessplan enthalten:

  • Geschäftsidee
  • Gründerprofil
  • Markteinschätzung
  • Wettbewerbssituation
  • Standort
  • Unternehmensorganisation
  • Risikoanalyse
  • finanzwirtschaftliche Planungen

Der Businessplan dient nicht nur dazu, andere von Ihrer Idee zu überzeugen. Sie können ihn auch dazu nutzen, um Ziele zu definieren und Ihre Geschäfte langfristig zu planen.

Ihr Steuerberater hilft Ihnen beim Businessplan

Wichtig ist, dass Sie frühzeitig einen Businessplan ausarbeiten. Sie sollten sich in Ruhe mit wichtigen Zukunftsfragen auseinandersetzen und Ihren Weg zum Erfolg definieren. Dabei stehen wir Ihnen zur Seite!

Wir helfen Ihnen dabei, Ihren eigenen Businessplan zu entwickeln und auf Ihre Ziele und Wünsche zuzuschneiden. Auf Papier entwerfen wir die Zukunft Ihres Unternehmens – so wie sie in Ihrer Idee bereits existiert.

Unternehmenskauf: So wichtig ist die Wahl der Rechtsform

Eine wichtige Frage, die Sie sich vor dem Kauf eines Unternehmens stellen sollten, ist: In welcher Rechtsform möchte ich die Firma führen? Das ist eine Entscheidung, die sowohl steuerliche als auch rechtliche Folgen mit sich bringt.

Wir finden mit Ihnen die beste Rechtsform

Eines vorweg: Die perfekte Rechtsform gibt es nicht. Eine Unternehmensform, die sich am Anfang als sinnvoll darstellte, kann im Laufe der Zeit durch Veränderungen weniger hilfreich sein. Deshalb ist es wichtig, in festgelegten Abständen immer wieder zu überprüfen, ob die gewählte Rechtsform aktuell noch die beste für Ihr Unternehmen ist.

Folgende Fragen klären wir mit Ihnen:

  • Muss ich das Unternehmen in das Handelsregister eintragen lassen?
  • Wie viel Eigenkapital bringe ich mit?
  • Wie hoch ist das Risiko, mit meiner Geschäftsidee zu scheitern?
  • Wie kann ich meine persönliche Haftung beschränken?
  • Wie viele Personen sollen das Unternehmen führen?
  • Welcher Verwaltungsaufwand ist zu berücksichtigen?
  • Wie ertragsstark ist das Unternehmen?
  • Sollen die Gewinne einbehalten oder ausgeschüttet werden?

Steuerliche Besonderheiten der Rechtsformen

Die verschiedenen Rechtsformen unterscheiden sich nicht nur in Haftungsfragen, sondern auch bei den steuerlichen Belastungen. Besonders zwischen Personengesellschaften (OHG, GbR, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) gibt es große Unterschiede.

Am Beispiel der Einkommensteuer:

Personengesellschaften

Beispiel 1: Die Gesellschaft hat drei Gesellschafter A, B und C. Der Gewinn der Gesellschaft beträgt 300.000 Euro, an die Gesellschafter wurden 112.500 Euro (jeweils 37.500 Euro) ausgezahlt. Jeder Gesellschafter muss in seiner Einkommensteuererklärung einen Gewinnanteil von 100.000 Euro besteuern, unabhängig vom tatsächlichen Auszahlungsbetrag von 37.500 Euro. Die Einkommensteuer beträgt je Gesellschafter 42.000 Euro (= 100.000 Euro x 42 % Spitzensteuersatz). Die Gesamtsteuerbelastung beträgt somit 126.000 Euro

Der Gewinnanteil der Gesellschafter wird mit dem individuellen Einkommensteuersatz und den entsprechenden Freibeträgen versteuert. Dabei spielt es keine Rolle, welchen Betrag der Gesellschafter tatsächlich erhalten hat.

Kapitalgesellschaften

Beispiel 2: Wir haben die gleiche Ausgangslage wie im Beispiel 1 in der Rechtsform einer GmbH: Es ist die Körperschaftsteuer in Höhe von EUR 45.000 Euro (= 300.000 Euro x 15 %) zu zahlen, und jeder Gesellschafter zahlt höchstens 25 % Steuern auf den Ausschüttungsbetrag von 12.500 Euro (= 50.000 Euro x 25 % Somit beträgt die Gesamtsteuerbelastung 82.500 Euro (= 45.000 Euro + 37.500 Euro )

Die Kapitalgesellschaft muss ihr Einkommen über die Körperschaftssteuer (15 % auf alle betrieblichen Einkommen) versteuern. Beim Einkommen der Gesellschafter wird das sogenannte Teileinkünfteverfahren oder die Abgeltungssteuer angewendet. Die Kapitalertragsteuer wird beim Gesellschafter für die Berechnung der Einkommensteuer angerechnet.

Tipp von Ihrem Steuerberater

Bei Personengesellschaften führt die Zahlung eines Unternehmerlohns zu keiner Steuerminderung. Bei Kapitalgesellschaften ist das Geschäftsführergehalt eine steuerliche Betriebsausgabe bei der GmbH, es muss jedoch in der Einkommensteuer des Geschäftsführers als Lohneinkünfte besteuert werden.

Unternehmenskauf: Erwerb von gewerblichen Immobilien

Vor dem Unternehmenskauf sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wo Ihre berufliche Heimat sein soll. Mit dem Erwerb einer Immobilie geben Sie Ihrem Unternehmen ein Zuhause. Doch Vorsicht: Aus steuerrechtlicher und haftungsrechtlicher Sicht ist es zu empfehlen, die Immobilie vom operativen Geschäft des Unternehmens zu trennen.

Hierbei bieten sich verschiedene Wege an.

Ehegatte erwirbt die gewerbliche Immobilie

Bei Ehepartnern sollte der Nichtunternehmer-Ehegatte die betriebliche Immobilie erwerben und an das Unternehmen vermieten. Das hat den Vorteil, dass die Immobilie im Privatvermögen bleibt und nach Ablauf von zehn Jahren grundsätzlich steuerfrei veräußert werden kann. Darüber hinaus kann der Insolvenzverwalter die Immobilie bei Insolvenz des Unternehmens nicht verwerten.

Beispiel

Die Ehefrau des Unternehmers kauft das Firmengebäude für 500.000 Euro. Die Ehefrau berücksichtigt über einen Zeitraum von zehn Jahren Abschreibungen und Kosten von 100.000 Euro, sodass der Buchwert 400.000 Euro beträgt. Nach zehn Jahren verkauft Sie die Immobilie für 500.000 Euro und zahlt keine Steuern dafür.

Unternehmer erwirbt die gewerbliche Immobilie

Bei Erwerb der betrieblichen Immobilie durch den Unternehmer ist die Immobilie steuerverhaftet, sodass im Verkaufsfall oder bei einer Betriebsaufgabe die Differenz zwischen dem (fiktiven) Verkaufspreis und dem Buchwert zu besteuern ist. Im Insolvenzfalle gehört die Immobilie dann zur Masse, sodass der Insolvenzverwalter die Immobilie verwertet.

Beispiel

Der Unternehmer kauft das Firmengebäude für 500.000 Euro. Er berücksichtigt über einen Zeitraum von zehn Jahren Abschreibungen und Kosten von 150.000 Euro, sodass der Buchwert 350.000 Euro beträgt. Nach zehn Jahren verkauft der Unternehmer die Immobilie für 500.000 Euro. Es muss auf den Gewinn von 150.000 Euro entsprechende Steuern zahlen. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent beträgt die Steuer 45.000 Euro.

Tipp von Ihrem Steuerberater:

Sofern kein Ehegatte zur Verfügung steht, empfehlen wir die Gründung einer eigenständigen GmbH & Co. KG für die Immobilie. Hier kann über eine Stellschraube gesteuert werden, ob es sich um Privatvermögen oder Betriebsvermögen handelt. Auch hier kann grundsätzlich der Insolvenzverwalter die Immobilie nicht verwerten.

Teilweise stehen bundeslandbezogene Fördermittel für den Neubau von Immobilien und die Erneuerung von gebrauchten Immobilien zur Verfügung. Dabei ist häufig Voraussetzung, dass die Immobilie sich im Betriebsvermögen befindet.

Die SKG zeigt Ihnen den günstigsten Weg zum Immobilienkauf

Ihre Berater von SKG analysieren für Sie die möglichen Varianten und stellen die Vor- und Nachteile gegenüber. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihre neue berufliche Heimat!

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Benötigen Sie mehr Informationen zum Kauf oder Verkauf der gewerblichen Immobilie? Wir kennen die Besonderheiten der Branche und helfen wir Ihnen gerne weiter. Tel.: 03941 55895 – 10.

Finanzielle Unterstützung durch Fördermittel

Für den Unternehmenskauf benötigen Sie Kapital. Besonders Existenzgründer verfügen aber oft nicht über die nötigen Mittel, um die Übernahme zu finanzieren. Der Plan B heißt: Förderung. Bestimmte Förderbanken unterstützen Sie beim Unternehmenskauf mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen.

Wir finden die beste Förderung für Ihren Unternehmenskauf

Ihre Steuerberater von SKG bereiten mit Ihnen alle notwendigen Unterlagen für den Antrag auf Förderung vor und sichern Ihnen die notwendigen Gelder für Ihren Unternehmenskauf.

Folgende Förderungen sind möglich:

Zuschüsse

Es gibt Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen, die Ihnen Geld für den Kauf eines Unternehmens zur Verfügung stellen. Auch die EU beteiligt sich in einigen Bereichen mit Zuschüssen beim Unternehmenskauf durch Gründer. Unter bestimmten Umständen müssen Sie diese Unterstützungen nicht zurückzahlen. Öffentliche Förderprogramme bieten oft günstige Zinsen, feste Zinssätze, lange Laufzeiten und eine rückzahlungsfreie Zeit.

Bürgschaftskredite

Bürgschaften erhalten Unternehmer von Privatpersonen oder von Bürgschaftsbanken, die es in jedem Bundesland gibt. Diese Banken übernehmen Ausfallbürgschaften für bis zu 80 Prozent des Kaufpreises und bis zu einem Höchstbetrag von 1,25 Millionen Euro. Bei höheren Summen können auch Bürgschaften bei den Landesbanken beantragt werden.

Unterstützung bei Beratung

Die Kosten für eine Gründerberatung können bis zu maximal 80 Prozent durch einen Zuschuss abgedeckt werden. Zu den Beratungsangeboten gehört zum Beispiel die Entwicklung eines Businessplans.

Je nach Bundesland unterscheiden sich die Fördermöglichkeiten. Einen Überblick gibt die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

SKG sichert Ihnen die besten Fördermöglichkeiten

Gerne helfen wir Ihnen dabei, die bestmöglichen Förderungen für Ihren Unternehmenskauf zu finden. Mit der SKG erhalten Sie die Unterstützung, die Sie für Ihre Vorhaben benötigen!

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Benötigen Sie Hilfe beim Antrag auf Förderung oder suchen Sie nach einer geeigneten Förderbank? . Tel.: 03941 55895 – 10

Exklusiv für Sie: Unser Willkommenspaket “Starthilfe” für Unternehmensgründer/-käufer

Erfahrungsgemäß liegt eine Zeitspanne zwischen dem Zeitpunkt der Kaufverhandlungen für den Erwerb des Unternehmens und der tatsächlichen Firmenübernahme.

Daher bieten wir Ihnen ein Willkommenspaket an:

  • Beantwortung aller steuerlichen Fragen
  • Erstellung der Einkommensteuererklärungen des Käufers
  • Unterstützung bei der evtl. Unternehmensneugründung und Anmeldung bei den Institutionen
  • Persönlicher Gründerzuschuss auf alle Beratungen!

Alle Details besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen. Melden Sie sich in unserer Kanzlei in Halberstadt und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin!

Übrigens: Dank der Unternehmensnachfolge mit der SKG Steuerberatung konnten schon viele Unternehmer Ihre Firma in sichere Hände übergeben. Gerne beraten wir Sie auch hierzu.

Immer gut betreut
Die modulare Steuerberatung der SKG.

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