Ihr Lebenswerk in guten Händen

Als Geschäftsführer treffen Sie jeden Tag wichtige Entscheidungen für die Zukunft Ihres Unternehmens. Wer trifft diese Entscheidungen, wenn Sie es morgen nicht mehr können? Ohne Notfallstrategie kann Ihr Unternehmen im Ernstfall führungslos in eine große Krise treiben.

Mit unserer Unternehmenssicherung treffen wir alle nötigen Regelungen, um Ihr Lebenswerk und Ihre Familie erfolgreich für den Ernstfall abzusichern.

Wichtige Bestandteile der Unternehmenssicherung sind:

  • Vorsorgevollmacht
  • separate Generalvollmacht für das Unternehmen
  • Vertretungsregelung
  • Erbfolgeregelung
  • Ehevertrag

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Haben Sie Ihr Unternehmen für den Ernstfall erfolgreich abgesichert? Wir helfen Ihnen gerne dabei. Telefon: 03941 55895 – 10

Wenn Sie sich weiter informieren möchten, finden Sie Antworten auf Ihre Fragen in den folgenden Kapiteln:

Für den Krankheitsfall: Vorsorgevollmacht

Eine plötzliche Krankheit kann Ihnen einen Strich durch die Lebensplanung machen. Davor kann sich niemand schützen. Doch Sie können Vorkehrungen treffen und die Auswirkungen in Grenzen halten.

Wirtschaftliche und persönliche Fragen klären

Eine Vorsorgevollmacht überträgt einer Person das Recht, in Ihrem Sinne zu handeln. Das ist nicht nur bei medizinischen Entscheidungen wichtig, sondern auch für wirtschaftliche Angelegenheiten Ihres Unternehmens.

Tipp von Ihrem Steuerprofi: Eine Vorsorgevollmacht kann auch bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften hilfreich sein. So kann Ihr Lebenspartner auch ohne Trauschein die Verantwortung in einer akuten Krise übernehmen!

Folgende Regelungen können mithilfe einer Vorsorgevollmacht getroffen werden:

  • Vertragsabschlüsse
  • Verfügung über Vermögensbestände
  • Bürgschaften
  • Fusionen
  • Patente

Als Vollmachtgeber haben Sie viel Spielraum, diese Regelungen zu erweitern und einzuschränken. Sie können zum Beispiel auch einem vertrauensvollen Mitarbeiter eine Generalvollmacht für das Unternehmen erteilen. Das kann sinnvoll sein, wenn Ihrem Lebenspartner die Fachkenntnisse für die Unternehmensleitung fehlen. Dafür müssen Sie jedoch die Informations- und/oder Abstimmungspflicht gegenüber bestimmten Personen festlegen.

Gerne erklären wir Ihnen, welche Vollmachten für die Unternehmenssicherung von Vorteil sind.

Unternehmenssicherung – Sorgen Sie vor!

Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf den Ernstfall vor. In unserer Beratung beantworten wir Ihnen alle Fragen zur Unternehmenssicherung. Telefon: 03941 55895 – 10

Im Todesfall: Absicherung für Familie und Unternehmen

Das Leben hält nicht viel von Plänen. Umso wichtiger ist es, dass Sie vorsorgen und Ihre Familie sowie Ihr Unternehmen für Ihren Todesfall absichern.

Sie tun sich selbst und Ihren Angehörigen einen großen Gefallen, wenn Sie sich mit diesen Themen bereits frühzeitig auseinandersetzen. Wir begleiten Sie gerne auf diesem Weg und helfen Ihnen bei der Klärung folgender Fragen:

Brauche ich ein Testament oder einen Erbvertrag?

Ein Testament ist nur dann sinnvoll, wenn Sie mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden sind. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben der überlebende Ehegatte und die leiblichen Kinder jeweils die Hälfte. Zusätzlich spielen ehevertragliche Güterstandregelungen eine Rolle bei der Ermittlung der Erbquote. Falls Sie keine Kinder haben, sind Ihre Eltern und Großeltern sowie deren Nachkommen erbberechtigt. Sind keine gesetzlichen Verwandten vorhanden, geht Ihr Vermögen in den Besitz des Staates über.

Unterschied zum Erbvertrag

Im Gegensatz zum Erbvertrag bestimmen Sie im Testament alleine über Ihr Vermögen. Sie können es jederzeit ändern oder vom Notar anpassen lassen. Es benötigt nur Ihre Unterschrift, um gültig zu sein.

Tipp von Ihrem Steuerprofi:

Für Unternehmer ist es auf jeden Fall sinnvoll, ein Testament zu schreiben oder einen Erbvertrag zu vereinbaren. So können erhebliche steuerliche Nachteile in der Erbschaftsteuer und der Ertragssteuer erfolgreich vermieden werden.

Ohne Erbvertrag entstehen häufig ungewollte Erbengemeinschaften, die sich einigen müssen. Zudem ist ein Erbvertrag sinnvoll, um den Betriebsübergang zu regeln, wenn minderjährige Kinder als Erben in Frage kommen. Für die Kinder wird dann ein gerichtlicher Vormund bestellt, von dem der überlebende Ehepartner die Zustimmung benötigt.

Schutz vor spontanen Meinungsänderungen

Ein Erbvertrag muss immer von einem Notar beurkundet werden. Der Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Erblasser und dem zukünftigen Erben. Ein Erbvertrag kann deshalb nur mit der Zustimmung beider Vertragspartner geändert werden. Das ist zum Beispiel sinnvoll, um einer spontanen Meinungsänderung vorzubeugen. Erbverträge werden oft zusammen mit Eheverträgen abgeschlossen. Beim Tod eines Ehepartners gehen die Güter an den überlebenden Ehepartner über.

Was passiert, wenn ein Gesellschafter eines Unternehmens stirbt?

Bei Gesellschaften sollte frühzeitig geklärt werden, was im Todesfall eines Gesellschafters mit dessen Anteilen geschieht. Ansonsten droht die Gefahr, dass fremde Personen als Erben den Kreis der Gesellschaft erweitern.

Tipp von Ihrem Steuerprofi:

Die Gesellschaftsverträge enthalten häufig Klauseln für den Todesfall eines Gesellschafters. Prüfen Sie regelmäßig, ob diese Klauseln mit Ihren Formulierungen im Testament/Erbvertrag stimmig sind. Andernfalls ist immer strittig, welche Regelung gelten soll. Der allgemeine Grundsatz lautet: Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht.

Wir beraten Sie gerne zu Vertragsdetails und halten entsprechende Regelungen für Sie fest.

Wird mein Erbe besteuert?

Alle betrieblichen und privaten Vermögensbereiche sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer betroffen. Das heißt: Der Staat verdient auch nach Ihrem Tod an Ihrem Lebenswerk mit.

Nach folgender Einteilung wird die Erbschaftssteuer berechnet:

  • Steuerklasse I: Ehegatten, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner, Kinder, Enkel
  • Steuerklasse II: Geschwister, Neffen, Nichten
  • Steuerklasse III: Sonstige Verwandte/Nichtverwandte

Übrigens, Lebenspartner, die in „wilder Ehe“ zusammenleben, zählen zu den „Nichtverwandten“ mit der sehr teuren Steuerklasse III. Deshalb sollten Sie freiwillige Zuwendungen nur nach Rücksprache mit unserer Steuerkanzlei vereinbaren. Wir geben Ihnen wichtige Informationen holen für Sie das beste steuerliche Ergebnis heraus!

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Im Scheidungsfall: Wann ein Ehevertrag sinnvoll ist

Bei der Eheschließung auf dem Standesamt wird mit der Unterschrift der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart. Dieser Güterstand wird durch Tod eines Ehegatten, durch Ehescheidung oder ggf. durch ehevertragliche Vereinbarung beendet. Hieraus entstehen wiederum steuerliche Auswirkungen.

Tipp von Ihrem Steuerprofi:

Ich rate jedem Ehepartner, kurz vor der Eheschließung eine Liste zu erstellen und gut aufzubewahren, welches Vermögen (Anfangsvermögen) im Zeitpunkt der Eheschließung vorhanden ist. Somit ist es bei Beendigung des Güterstandes für alle Beteiligten einfacher, den Zugewinn zu ermitteln. Der Zugewinn ist bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer steuerfrei.

Bei der Zugewinngemeinschaft ist grundsätzlich derjenige Eigentümer des Vermögenspostens, der ihn erworben hat. Jedoch hat der Ehegatte, der in Summe weniger Vermögen im Zeitpunkt der Ehescheidung besitzt, einen Geldanspruch in Höhe des Zugewinns.

Unternehmenssicherung: Vorsicht bei Gesellschaftsanteilen

Wenn einer der Ehepartner jedoch Gesellschafter oder Einzelunternehmer ist, kann das erhebliche Konsequenzen für das Unternehmen haben. Der ausgleichspflichtige Ehegatte muss dann den Wert der Unternehmensbeteiligung an seinen Ex-Partner zahlen. Möglicherweise muss er sogar seine Unternehmensanteile verkaufen, weil keine entsprechenden liquiden Mittel vorhanden sind.

Tipp von Ihrem Steuerprofi:

Ich empfehle, Gesellschaften in ihren Gesellschaftsverträgen eine Klausel aufzunehmen, wonach sich die Gesellschafter verpflichten, einen Ehevertrag zu schließen.

Deshalb ist es oft sinnvoll, mit einem Ehevertrag einer solchen Situation vorzubeugen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung eines notariellen Ehevertrags und sichern Ihre Unternehmensanteile erfolgreich für den Scheidungsfall ab.

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