Die richtige Übergabestrategie wählen

Sie planen den Verkauf Ihres Unternehmens? Wir sind in dieser entscheidenden Phase Ihres Lebens für Sie da und begleiten Sie als kompetenter Partner beim gesamten Prozess – von der Nachfolgersuche bis zum Verkaufsabschluss!

Der Verkauf Ihres Unternehmens ist nicht bloß eine formelle Angelegenheit. Es ist eine der wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. Sie haben über Jahrzehnte mit Leidenschaft an Ihrem Lebenswerk gearbeitet und sind nun an dem Punkt angekommen, an dem Sie es abgeben müssen.

Das sind die Ziele einer guten Übergabestrategie:

  • einen geeigneten Nachfolger finden
  • eine geeignete Übergabeform wählen
  • die Finanzierung durch den Übernehmer sichern
  • den Ausstieg vollziehen, ohne Lücken zu hinterlassen
  • die Ansprüche der Familienmitglieder berücksichtigen

Wir beraten Sie!

Möchten Sie Ihr Unternehmen verkaufen und haben Fragen?
Wir sind als erfahrener Berater Ihrer Seite! Telefon: 03941 55895 – 10.

In folgenden Kapiteln finden Sie Antworten auf folgende Fragen:

Unternehmensverkauf: Vorbereitung und Analyse

Aktuell stehen mehr Unternehmen zum Verkauf als es Kaufinteressenten gibt. Das liegt vor allem daran, dass in Sachsen-Anhalt zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung viele Unternehmen neu gegründet wurden. Die damals jungen Unternehmer möchten den Staffelstab jetzt gerne weitergeben. Doch viele Unternehmen haben Probleme, einen geeigneten Nachfolger zu finden.

Ohne die richtige Vorbereitung müssen Sie beim Verkauf eventuell Kompromisse eingehen. Wir planen den Prozess des Unternehmensverkaufs Schritt für Schritt und erzielen für Sie einen guten Preis, mit dem alle Seiten zufrieden sind.

Werden Sie aktiv!

Haben Sie vor, Ihre Firma zu verkaufen oder interessieren Sie sich für einen Unternehmenskauf? Melden Sie sich in unserer Kanzlei: Telefon: 03941 55895 – 10.

Zielsetzung im Unternehmensverkauf

Bei der Zielsetzung für den Unternehmensverkauf geht es sowohl um zeitliche als auch um inhaltliche Rahmenbedingungen. Denn der beste Zeitpunkt für den Verkauf hängt nicht immer mit dem Alter des Unternehmers zusammen, sondern wird auch entscheidend von der Ertragsentwicklung mitbestimmt. Gemeinsam finden wir den besten Zeitpunkt, um Ihr Unternehmen an einen Nachfolger weiterzugeben.

Unternehmensbewertung

Bevor Sie Ihr Unternehmen einem interessierten Verkäufer anbieten können, müssen Sie den Wert bestimmen lassen. Zur Ermittlung des Unternehmenswerts stehen uns verschiedene Methoden zur Verfügung.

Unternehmenswert berechnen als Verhandlungsbasis

Teaser und Profilerstellung

Der Teaser soll den potenziellen Käufern kurz, sachlich und anonym einen Überblick über das Unternehmen geben und neugierig machen. In der Regel genügt eine Seite, denn mehr Text wird vom Interessenten nicht gelesen. Neben der Rechtsform, zum Unternehmenssitz und den Wachstumschancen enthält der Teaser auch Zahlen zu Umsatz und Ertrag.

Unternehmen verkaufen: Einen geeigneten Käufer finden

Ihr Lebenswerk soll in vertrauensvolle Hände übergeben werden. Bei der Suche nach einem Nachfolger sollten Sie deshalb verschiedene Optionen prüfen. Ein externer Käufer, Mitarbeiter, Geschäftspartner oder Familienmitglieder kommen in Frage.

Nachfolger aus der eigenen Familie

Viele unserer Mandanten suchen zunächst innerhalb der Familie nach einem geeigneten Nachfolger. Wenn das Lebenswerk von der nächsten Generation weitergeführt wird, kann das für alle Beteiligten eine gute Lösung sein. Doch dafür müssen vorher einige Fragen geklärt werden:

  • Ist die nächste Generation fachlich qualifiziert genug?
  • Gibt es Familienmitglieder, die sich der Aufgabe stellen wollen?
  • Passt die Berufs- und Lebensplanung zu den Übergabeplänen?

Tipp von Ihrem Steuerprofi:

Sprechen Sie das Thema frühzeitig in der Familie an. Oft sind ungeklärte Nachfolgeregelungen Grund für Insolvenzen und Schließungen etablierter Unternehmen.

Externer Nachfolger

Wenn sich kein Familienmitglied für die Nachfolge der Firma findet, schauen wir uns nach externen Interessenten um. Hier bieten sich drei Typen potenzieller Käufer an:

Strategische Käufer

Unternehmen, die sich durch den Kauf Ihres Unternehmens verstärken möchten. In der Regel kommen die Käufer aus der gleichen oder einer ähnlichen Branche. Der strategische Käufer ist deshalb oft bereit, den höchsten Preis für den Erwerb der Firma zu zahlen.

Finanzinvestor

Der Finanzinvestor kauft das Unternehmen mit der Absicht, den Wert zu steigern und später zu einem höheren Preis wieder zu verkaufen. Damit sich das Geschäft für den Investor lohnt, zahlt er meistens einen niedrigeren Preis als der strategische Käufer.

Existenzgründer

Existenzgründer kommen entweder aus dem eigenen Unternehmen (Mitarbeiter) oder kaufen sich extern in die Firma ein. Vorteil einer internen Lösung ist, dass es eine Kontinuität in der Geschäftsführung gibt und Interna geheim bleiben. Bei der externen Lösung hingegen kann innovatives Know-how von außen der Firma helfen.

Um Sie bei der Käufersuche zu unterstützen, stellen wir Ihnen gerne einen Kontakt zu unseren Kooperationspartner collective avantgarde her. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Berater erleichtert den Prozess um ein Vielfaches.

Kompetente Beratung

Unternehmensverkauf oder Unternehmenskauf: Wir sind Ihr Berater! Melden Sie sich in unserer Kanzlei. Telefon: 03941 55895 – 10.

Steuerliche Fragen beim Unternehmensverkauf

Der Verkauf Ihres Unternehmens hat natürlich steuerliche Auswirkungen. Wir sorgen dafür, dass die Belastung für Sie so gering wie möglich bleibt und helfen Ihnen, den Durchblick im Steuerdschungel zu bewahren. Folgende Kriterien spielen bei den steuerlichen Auswirkungen eines Unternehmensverkaufs eine Rolle:

  • Rechtsform des Verkäufers
  • Alter/Gesundheitszustand des Verkäufers
  • Anzahl der zu verkaufenden Betriebsgrundlagen

Der Gewinn aus Verkauf einer GmbH-Beteiligung wird nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert, sodass 60 % des Gewinns steuerpflichtig sind. Gegebenenfalls wird abhängig von der Gewinnhöhe ein geringer Freibetrag abgezogen. Diese Vorschriften sind unabhängig vom Alter/Gesundheitszustand gültig.

Halber Steuersatz mit Freibetrag

Beim Verkauf eines Einzelunternehmens oder der Beteiligung an einer Personengesellschaft ist der Gewinn zu 100 % steuerpflichtig. Wenn der Verkäufer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder berufsunfähig im sozialversicherungspflichtigen Sinne ist, bekommt er einen Freibetrag von 45.000 Euro abhängig vom erzielten Verkaufsgewinn. Der Steuersatz wird außerdem auf 56 % des normalen Steuersatzes reduziert. Dies ist allgemein bekannt als halber Steuersatz. Diese Vergünstigungen dürfen jedoch nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden.

Tipp von Ihrem Steuerprofi: Wenn Sie sich nach Unternehmensverkauf erneut niederlassen und dabei mehr als 10 % Ihrer Altkunden wieder betreuen, führt dies rückwirkend zum Wegfall der v. g. Steuerbegünstigungen.

In unserer Kanzlei spielen wir mit Ihnen verschiedene Szenarien durch und berechnen für Sie die steuerlichen Auswirkungen. Bestimmte steuerliche Maßnahmen haben sogenannte Behaltefristen. Sofern diese nicht eingehalten werden, führt dies zur rückwirkenden Besteuerung.

Beginnen Sie daher so früh wie möglich, sich mit Ihrer Unternehmensnachfolge auseinanderzusetzen.

Wir sind für Sie da!
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